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Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Dörrwalde/Großräschen

Woschkow zum Glockenturm (Bild vergrößern)
Woschkow zum Glockenturm

Uhrzeit der Veranstaltung

um Uhr

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Dörrwalde/Großräschen lädt alle Mitglieder zur diesjährigen Vollversammlung

 

am Freitag, den 05.04.2024 um 18:00 Uhr

in das Gasthaus „zum Glockenturm“ Dorfstraße 28, 01983 Großräschen (OT Woschkow)

 

Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen‚ die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der  Jagdgenossenschaft Dörrwalde / Großräschen gehören.

 

Tagesordnung

 

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

  2. Bestätigung der Tagesordnung

  3. Bericht des Jagdvorstandes Geschäftsjahr 2023/2024

  4. Bericht des Kassenwartes Geschäftsjahr 2023/2024

  5. Kassenprüfbericht Geschäftsjahr 2023/2024

  6. Bericht der Jagdpächtergemeinschaft Geschäftsjahr 2023/2024

  7. Vorschläge zur Wahl des Vorstandes und Rechnungsprüfer

  8. Verlängerung Jagdpachtvertrag

  9. Diskussion

  10. Beschlussfassung

    1. Beschluss Nr. 01/2024 Entlastung des Jagdvorstands und des Kassenführers Geschäftsjahr 2023/2024

    2. Beschluss Nr. 02/2024 Anfertigung der Jahresrechnung Geschäftsjahr 2023/2024

    3. Beschluss Nr. 03/2024 Feststellung und Ausführungen des Haushaltsplanes Geschäftsjahr 2024/2025

    4. Beschluss Nr. 04/2024 Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung Geschäftsjahr 2023/2024

    5. Beschluss Nr. 05/2024 Entlastung des Vorstandes

    6. Beschluss Nr. 06/2024 Wahl des Vorstandes und Rechnungsprüfer

    7. Beschluss Nr. 07/2024 Verlängerung Jagdpachtvertrag

  11. Verschiedenes

 

Hinweis:

Jeder Jagdgenosse hat mir eine Stimme. Miteigentümer und Gesamthandseigentümer (z. B. Erbengemeinschaften) eines zum Jagdgebiet der Genossenschaft gehörenden Grundstückes können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben; dem Jagdvorstand ist der Bevollmächtigte schriftlich zu benennen.

 

Um die Voraussetzung für eine einwandfreie Abstimmung in der Genossenschaftsversammlung zu schaffen, ist die Jagdgenossenschaft verpflichtet, ein Jagdkataster anzulegen. In dem Kataster sind die Eigentümer und deren zum Gebiet der Jagdgenossenschaft Dörrwalde / Großräschen gehörenden Grundflächen mit Größenangabe ausgewiesen. Die Jagdgenossen haben zur Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

 

gez. Martin Sebischka 

Vorsitzender der Jagdgenossenschaft

Veranstalter

Jagdgenossenschaft Dörrwalde Großräschen