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Stadtplanung

Grafische Gestaltung aus dem INSEK

INSEK

Das ist inzwischen die 3. Fortschreibung für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK). 

Sie sind hier als nicht barrierefreie PDF verlinkt.

 

INSEK Fassung 26.02.2024

 

IEK Fassung Oktober 2023

 

Das INSEK definiert Entwicklungsziele und Projekte für die nächsten 10 Jahre und darüber hinaus. Es ist die Grundlage für Bürgerbeteiligung, Fördermittelakquise und im Rückblick auch für eine Erfolgskontrolle. Nicht jede Idee kann umgesetzt werden, aus Kostengründen müssen verschiedene Projekte gegeneinander abgewogen werden. Um Prioritäten richtig zu setzen, braucht man die enthaltenen Informationen, z.B. zur Bevölkerungsentwicklung.

Ausschnitt des Masterplanes Großräschen Süd Stand 2022

Masterplan Großräschen-Süd

Die Entwicklung in Großräschen Süd folgt seit 1995 einer Grundidee, die mit der Überarbeitung des Masterplanes an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst wird.

 

Mehr Informationen

 

Masterplan zum Download (34 MB)

Visualisierung der Großräschener Versorgungsbereiche aus dem Einzelhandelskonzept

Einzelhandelskonzept

2018 hat die CIMA für die Stadt Großräschen eine Einzelhandelskonzept erarbeitet. Dabei wird Großräschen als Mittelzentrum mit Senftenberg betrachtet.

 

Einzelhandelskonzept als PDF zum Download

Wärmebildanalysen aus dem Energiekonzept

Energiekonzept

 

im März 2015 wurde die Endfassung des kommunalen Energiekonzeptes mit der energetischen Bewertung öffentlicher Gebäude vorgestellt.

 

Eine Unterseite mit mehr Informationen ist hier verlinkt.

Innenstadt 2022 Luftbild Drohnenexpertise

Rechtsgrundlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Stadtentwicklungen finden Sie unter

 

Satzungen

 

im Geoportal (B-Pläne & Flächennutzungsplanung)

Karte Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung

Die Lärmaktionsplanung für Großräschen konzentriert sich auf den Straßenverkehr. Eisenbahnverkehrs-, Gewerbe- oder Fluglärm sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den kommunalen Lärmaktionsplänen nicht relevant.

 

Die Lärmkartierung für den Straßenverkehrslärm für Großräschen erfolgte durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU). Kartierungspflichtig sind im Rahmen der Stufe III der Lärmaktionsplanung Bundesautobahnen und Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrsmengen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen (Kfz) pro Jahr bzw. 8.000 Kfz am Tag.

 

Lärmaktionsplanung 06.04.2024

 

Pläne zur Lärmaktionsplanung