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Großräschen vorhabenbezogener B-Plan Nr. 49 Wohnfeld Ilse, 3. Planabschnitt

Geltungsbereich

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 „Wohnfeld Ilse" 3. Planabschnitt 
der Stadt Großräschen nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat zuletzt i. d. F. November 2024 vom 02.01.2025 bis 30.01.2025 öffentlich ausgelegen. Die Planung wurde aufgrund von Stellungnahmen konkretisiert und der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) überarbeitet. Die daraus folgende Änderung der Planinhalte macht es erforderlich, die Öffentlichkeit erneut am Planentwurf zu beteiligen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.49 in Großräschen „Wohnfeld Ilse“, 3. Planabschnitt (Fassung September 2025) ist für die Dauer eines Monats zur Offenlage bestimmt.
Zeitgleich wird die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbar-gemeinden, die zum letzten Entwurfsstand Stellungnahmen abgaben, gemäß § 4 Baugesetzbuch durchgeführt.

 

Plangebiet


Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der oben veröffentlichten Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

 

Beteiligung über das Internet


Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) und die nach Einschätzung der Stadt, wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit hier in der Zeit 
vom 17.10.2025 bis einschließlich 17.11.2025 veröffentlicht.

 

 

zusätzliche Zugangsmöglichkeit


Als Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, während des Zeitraumes der Veröffentlichung zu folgenden Zeiten:

  • Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr

  • Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Freitag von  8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

     

im Bauamt der Stadt Großräschen
Calauer Straße 27
01983 Großräschen 
zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt.

 

Weitere Angebote zur Information


Am Auslegeort besteht während des Auslegezeitraumes zu den benannten Dienstzeiten für jedermann zusätzlich Gelegenheit zur Erörterung des Planes.

 

Abgabe von Stellungnahmen


Während der o. a. Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, bei der Stadt abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen  elektronisch übermittelt werden. Die Stadt stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit 

Stellungnahmen können auch über das Planungsportal 
https://bb.beteiligung.diplanung.de
abgegeben werden.


Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann darüber hinaus Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg, zum Beispiel schriftlich oder während der Dienstzeit bei der oben genannten Adresse der zuständigen Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

umweltbezogene Informationen


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

  1. Umweltbericht
    Im Umweltbericht (UB), der Teil der Begründung ist, sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist im UB, der Planungsebene und dem Planungsstand entsprechend, die Ausgangslage hinsichtlich bestehender Schutzgebiete, hinsichtlich der Schutzgüter Lebensraum, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen beschrieben und bewertet. Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der zulässigen Vorhaben auf Schutzgebiete sowie auf die o. a. Schutzgüter beschrieben und bewertet. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten sind untersucht. Im Bericht sind mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Für die erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind im UB die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt der Betrachtungen sind der Immissionsschutz sowie der besondere Artenschutz.
    Eine Eingriffs-Ausgleichsbilanz sowie Beschreibungen der Untersuchungsmethoden und der Überwachungsmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil des Umweltberichtes. Neben dem Umweltbericht als Teil der Begründung werden folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt:

     

  2. Fachbeiträge, Gutachten und sonstige Untersuchungen

Geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten), Stand Februar 2022
In diesem Beitrag finden sich Aussagen zum Baugrund und zu den Grundwasserverhältnissen.
Schalltechnisches Gutachten, Stand November 2021
In diesem Beitrag findet sich eine Beurteilung des Schallimmissionsschutzes.
Schalltechnisches Gutachten, Stand Juni 2025
In diesem Beitrag findet sich die ergänzende und aktualisierte Beurteilung des Schallimmissionsschutzes.
Fachbeitrag Natur- und Landschaftspflege, Stand November 2021
In diesem Fachbeitrag werden Aussagen zur Auswirkung auf Natur und Landschaft beurteilt, eingriffsminimierende Maßnahmen aufgezeigt und der Kompensations-umfang ermittelt und Lösungen aufgezeigt.
Ergänzender Fachbeitrag Natur- und Landschaftspflege, Stand September 2024
Zum Fachbeitrag Natur- und Landschaftspflege der G.U.B. Ingenieur AG vom August 2022 sind diverse Stellungnahmen seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz eingegangen. Inhalt der vorliegenden Unterlage sind darauf aufbauende Anpassungen und Ergänzungen im Fachbeitrag Natur und Landschaftspflege.

 

Ausgelegt werden folgende vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten:

 

Stellungnahmen zum Vorentwurf 2022
-    Landkreis Oberspreewald-Lausitz
-    Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)
-    Landesamt für Umwelt
-    LfU Immissionsschutz
-    LfU Wasserwirtschaft
-    Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz

In diesen Unterlagen sind nach Einschätzung der Stadt folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 
Schutzgut Boden / Fläche
        Altlastensituation
Schutzgut Wasser
    Niederschlagsentwässerung
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
    Artenschutz
    Gehölzschutz
Schutzgut Mensch und Bevölkerung
    Schallimmissionen, Ausgangslage
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
    Auswirkungen auf Denkmale
Eingriffsbewältigung
    Eingriffsermittlung und -bewertung, Maßnahmen zur Vermeidung, 
    Minderung und zum Ausgleich

 

Stellungnahmen zum Entwurf 2024
-    Landkreis Oberspreewald-Lausitz
-    Landesamt für Umwelt
-    LfU Immissionsschutz
     In diesen Unterlagen sind nach Einschätzung der Stadt folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
 

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
    Artenschutz
    Gehölzschutz
Schutzgut Mensch und Bevölkerung
    Schallimmissionen, Ausgangslage
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
    Auswirkungen auf Denkmale
Eingriffsbewältigung
    Eingriffsermittlung und -bewertung, Maßnahmen zur Vermeidung, 
    Minderung und zum Ausgleich

 

Hinweis zum Datenschutz


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der  Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)".