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Großräschen B-Plan Nr. 18 Sondergebiet Bahnhofsvorplatz 1. Änderung

Geltungsbereich mit markierten Bahnhofsvorplat in Großräschen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 18 „Sondergebiet Bahnhofsvorplatz 1. Änderung" der Stadt Großräschen nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m §4a Abs. 3 BauGB

 

Beteiligung der Öffentlichkeit
 

Der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes hat zuletzt i. d. F. Mai 2025 vom 01.08.2025 bis 01.09.2025 öffentlich ausgelegen. Die Planung wurde aufgrund von Stellungnahmen konkretisiert. Die daraus folgende Änderung der Planinhalte macht es erforderlich, die Öffentlichkeit erneut am Planentwurf zu beteiligen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.18 in Großräschen „Sondergebiet Bahnhofsvorplatz 1. Änderung" (Fassung September 2025) ist für die Dauer eines Monats zur Offenlage bestimmt.
Zeitgleich wird die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbar-gemeinden gemäß § 4 Baugesetzbuch durchgeführt.

 

Plangebiet


Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist der oben veröffentlichten Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

 

Beteiligung über das Internet


Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung, die Stellungnahmen, das Baugrundgutachten, die cima-Auswirkungsanalyse und das Schalltechnische Gutachten werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit hier in der Zeit 


vom 17.10.2025 bis einschließlich 17.11.2025


veröffentlicht.

 

 

zusätzliche Zugangsmöglichkeit
 

Als Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, während des Zeitraumes der Veröffentlichung zu folgenden Zeiten:

  • Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr

  • Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

im Bauamt der Stadt Großräschen
Calauer Straße 27
01983 Großräschen 
zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt.

 

Weitere Angebote zur Information


Am Auslegeort besteht während des Auslegezeitraumes zu den benannten Dienstzeiten für jedermann zusätzlich Gelegenheit zur Erörterung des Planes.

 

Abgabe von Stellungnahmen


Während der o. a. Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, bei der Stadt abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen  elektronisch übermittelt werden. Die Stadt stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit

Stellungnahmen können auch über das Planungsportal 
https://bb.beteiligung.diplanung.de
abgegeben werden.


Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann darüber hinaus Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg, zum Beispiel schriftlich oder während der Dienstzeit bei der oben genannten Adresse der zuständigen Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. S 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Informationen

  1. Fachbeiträge, Gutachten und sonstige Untersuchungen

    Geotechnischer Bericht (Orientierende Untersuchung auf dem Gelände Festplatz), Stand Februar 2020; In diesem Beitrag finden sich Aussagen zu den Altlasten.
    Baugrundgutachten (Orientierende Untersuchung), Stand Februar 2025; In diesem Beitrag finden sich Aussagen zum Untergrund und der Versickerungsfähigkeit.
    Schalltechnisches Gutachten, Stand September 2025; In diesem Beitrag findet sich eine Beurteilung des Schallimmissionsschutzes.
    Auswirkungsanalyse Neuaufstellung des Lebensmittelfrischemarktes; In diesem Beitrag finden sich Aussagen zur Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Großräschen.

     

Ausgelegt werden folgende vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten:

 

  • Stellungnahmen zum Vorentwurf 2025/ Entwurf 2025

    • In diesen Unterlagen sind nach Einschätzung der Stadt folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 

  • Schutzgut Boden / Fläche

    • Altlastensituation

  • Schutzgut Wasser

    • Niederschlagsentwässerung

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

    • Artenschutz

    • Gehölzschutz

  • Schutzgut Mensch und Bevölkerung

    • Schallimmissionen, Ausgangslage

  • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

    • Auswirkungen auf Denkmale

  • Eingriffsbewältigung

    • Eingriffsermittlung und -bewertung, Maßnahmen zur Vermeidung, 

    • Minderung und zum Ausgleich

       

Hinweis zum Datenschutz
 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der  Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)".