Großräschen B-Plan Nr. 18 Sondergebiet Bahnhofsvorplatz 1. Änderung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 18 „Sondergebiet Bahnhofsvorplatz 1. Änderung" der Stadt Großräschen nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m §4a Abs. 3 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes hat zuletzt i. d. F. Mai 2025 vom 01.08.2025 bis 01.09.2025 öffentlich ausgelegen. Die Planung wurde aufgrund von Stellungnahmen konkretisiert. Die daraus folgende Änderung der Planinhalte macht es erforderlich, die Öffentlichkeit erneut am Planentwurf zu beteiligen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.18 in Großräschen „Sondergebiet Bahnhofsvorplatz 1. Änderung" (Fassung September 2025) ist für die Dauer eines Monats zur Offenlage bestimmt.
Zeitgleich wird die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbar-gemeinden gemäß § 4 Baugesetzbuch durchgeführt.
Plangebiet
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist der oben veröffentlichten Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Beteiligung über das Internet
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung, die Stellungnahmen, das Baugrundgutachten, die cima-Auswirkungsanalyse und das Schalltechnische Gutachten werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit hier in der Zeit
vom 17.10.2025 bis einschließlich 17.11.2025
veröffentlicht.
zusätzliche Zugangsmöglichkeit
Als Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, während des Zeitraumes der Veröffentlichung zu folgenden Zeiten:
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Bauamt der Stadt Großräschen
Calauer Straße 27
01983 Großräschen
zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt.
Weitere Angebote zur Information
Am Auslegeort besteht während des Auslegezeitraumes zu den benannten Dienstzeiten für jedermann zusätzlich Gelegenheit zur Erörterung des Planes.
Abgabe von Stellungnahmen
Während der o. a. Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, bei der Stadt abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Stadt stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit
Stellungnahmen können auch über das Planungsportal
https://bb.beteiligung.diplanung.de
abgegeben werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann darüber hinaus Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg, zum Beispiel schriftlich oder während der Dienstzeit bei der oben genannten Adresse der zuständigen Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. S 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Informationen
Fachbeiträge, Gutachten und sonstige Untersuchungen
Geotechnischer Bericht (Orientierende Untersuchung auf dem Gelände Festplatz), Stand Februar 2020; In diesem Beitrag finden sich Aussagen zu den Altlasten.
Baugrundgutachten (Orientierende Untersuchung), Stand Februar 2025; In diesem Beitrag finden sich Aussagen zum Untergrund und der Versickerungsfähigkeit.
Schalltechnisches Gutachten, Stand September 2025; In diesem Beitrag findet sich eine Beurteilung des Schallimmissionsschutzes.
Auswirkungsanalyse Neuaufstellung des Lebensmittelfrischemarktes; In diesem Beitrag finden sich Aussagen zur Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Großräschen.
Ausgelegt werden folgende vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten:
Stellungnahmen zum Vorentwurf 2025/ Entwurf 2025
In diesen Unterlagen sind nach Einschätzung der Stadt folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Boden / Fläche
Altlastensituation
Schutzgut Wasser
Niederschlagsentwässerung
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Artenschutz
Gehölzschutz
Schutzgut Mensch und Bevölkerung
Schallimmissionen, Ausgangslage
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Auswirkungen auf Denkmale
Eingriffsbewältigung
Eingriffsermittlung und -bewertung, Maßnahmen zur Vermeidung,
Minderung und zum Ausgleich
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)".









