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Elektronische Anträge und Mitteilungen

Elektronische Anträge und Mitteilungen werden in der Stadt Großräschen gleichberechtigt zur Papierform bearbeitet. Ihnen steht offen, wie Sie mit der Stadt Großräschen in Kontakt treten möchten.

 

Der elektronische Zugang zur Stadt Großräschen insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des §  3 a Abs. 1 Verwaltungs-verfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg), wird hiermit nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen eröffnet. Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Die elektronische Form entwickelt die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform (Schriftform). Die für viele Behördenvorgänge benötigte eigenhändige Unterschrift wird hierbei durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt (zum Signaturverfahren und zum Schriftformerfordernis siehe unter "Signatur").

 

Bitte beachten Sie, dass nur qualifiziert elektronisch signierte Dokumente eine rechtlich angeordnete Schriftform ersetzen können. Die Stadt Großräschen eröffnet zum 15. August 2014 den elektronischen Verwaltungszugang. Für E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten wird die zentrale E-Mail-Adresse  zur Verfügung gestellt.

 

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail Ihre postalische Adresse sowie den gewünschten Empfänger so genau wie möglich an. Ihre E-Mail kann mit diesen Angaben schneller weitergeleitet werden. Beachten Sie bitte die unter Hinweise aufgeführten Punkte.

 

Signierte Dokumente können bei der  Stadt Großräschen nur unter der E-Mail-Adresse   verarbeitet werden. Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder ein Verwaltungsverfahren abwickeln möchten, benutzen Sie bitte für die gesamte Verfahrenskorrespondenz die oben genannte E-Mail-Adresse  . Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Stadtverwaltung, von deren Ämtern und Dienststellen sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und E-Mail-Kontaktformulare stellen keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Stadt Großräschen dar. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Laufe einer Verfahrensabwicklung eine elektronische Nachricht aus dem persönlichen Postfach einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Verwaltung erhalten. Andere E-Mail-Adressen als die oben genannte und sonstige elektronische Zugänge zur Stadt Großräschen stehen ausschließlich für unverbindliche Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.

 

Beachten Sie bitte die Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung.