Afrikanische Schweinepest (ASP): Sperrzonen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz vollständig aufgehoben
Meldung aus GroßräschenGemeinsame Pressemitteilung: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz die Sperrzonen I und II bis auf den ASP-Schutzkorridor vollständig aufgehoben und in freies Gebiet überführt. Der Landkreis gilt mit diesem Beschluss nach rund 3,5 Jahren umfangreicher Tierseuchenbekämpfung wieder als ASP-frei.
Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt: „Nachdem bereits im September die Sperrzonen im benachbarten Landkreis Spree-Neiße aufgehoben werden konnten, hat nun die EU-Kommission und der zuständige Veterinärausschuss dem Antrag Brandenburgs zur Aufhebung der Sperrzonen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz zugestimmt. Damit wird der Süden Brandenburgs, der lange einen Schwerpunkt bei den festgestellten ASP-Fällen bildete, weitestgehend wieder zum freien Gebiet. Das ist ein großer Erfolg, der insbesondere auch den Anstrengungen der Landkreise zu verdanken ist.“
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde zuletzt im November 2024 ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem verendeten Wildschwein amtlich festgestellt. Vor diesem Hintergrund hatte das Verbraucherschutzministerium einen Antrag zur Aufhebung und Anpassung der ASP-Restriktionszonen gestellt. Die EU-Kommission und der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, haben dem Brandenburger Antrag zugestimmt.
Der geänderte Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest tritt am 26. November 2025 in Kraft. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz konnte auf dieser Grundlage seine Tierseuchenallgemeinverfügung entsprechend anpassen. Diese kann auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de/asp im Detail nachgelesen werden. Mit der neuen Verfügung gilt: die Sperrzone II ist vollständig aufgehoben, die Sperrzone I („Pufferzone“) ist auf den schmalen Schutzkorridor entlang der südlichen Kreisgrenze beschränkt.
Im Schutzkorridor müssen, bis zur Tilgung der Tierseuche in der angrenzenden Sperrzone, noch Überwachungsmaßnahmen aufrechterhalten werden. Dazu zählt neben Fallwildsuchen auch das Abwarten des negativen ASP-Untersuchungsergebnisses bei erlegtem Schwarzwild, ebenso wie bestimmte Schutzmaßnahmen für Hausschweinehaltungen.
Auch die Seuchensituation in den nun freien Gebieten, wird weiterhin intensiv beobachtet. Dazu finden in den Gebieten der ehemaligen Sperrzone I risikoorientierte Fallwildsuchen statt und alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine im gesamten Landkreis werden weiterhin auf ASP untersucht. In freien Gebieten gesund erlegte Wildschweine können unmittelbar durch die Jägerinnen und Jäger verwertet werden, ohne das Untersuchungsergebnis abzuwarten. Diese Untersuchung dient lediglich der Früherkennung eines erneuten Eintrages der Seuche.
OSL-Landrat Siegurd Heinze: „Ich danke allen Beteiligten herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz in den zurückliegenden Jahren. Nur durch das gemeinsame Handeln von Behörden, Jägerschaft, Landwirtinnen und Landwirten sowie vielen weiteren Unterstützenden ist es gelungen, die Afrikanische Schweinepest aus unserem Landkreis zu verdrängen. Besonders hervorzuheben ist insbesondere die finanzielle Unterstützung des Landes Brandenburg, das mit der Kostenübernahme im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie entscheidend zur erfolgreichen Umsetzung aller Maßnahmen beigetragen hat. Heute können wir sagen: Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist wieder ASP-frei.“
Mit dem Rückbau der ASP-Zäune kann innerhalb der aufgehobenen Sperrzone II und I, ausgenommen des Schutzkorridors, begonnen werden. Grundsätzlich wird mit dem Entfernen der Tore und mit dem Rückbau der sogenannten Segmentzäune begonnen. Der Abbau der Schutzzäune im Landkreis OSL kann nach erfolgter haushalts- und kostenrechtlicher Abstimmung sowie Ausschreibung beauftragt werden.











