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Hinweis zu Datenübermittlungen in besonderen Fällen nach § 50 Bundesmeldegesetz

Meldung aus Großräschen

Nach § 50 BMG darf die Meldebehörde in besonderen Fällen Daten aus dem Melderegister weitergeben – etwa an Parteien und Wählergruppen zur Wahlwerbung, an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen sowie an Adressbuchverlage zur Erstellung von Adressverzeichnissen.
Bürgerinnen und Bürger können der Weitergabe ihrer Daten in diesen Fällen widersprechen. Der Widerspruch – auch Übermittlungssperre genannt – kann schriftlich oder persönlich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Großräschen beantragt werden.


Nach Eintragung der Übermittlungssperre werden die betreffenden Daten nicht mehr weitergegeben. Weitere Informationen im verlinkten Formular.