Hinweis zu Datenübermittlungen in besonderen Fällen nach § 50 Bundesmeldegesetz
Meldung aus GroßräschenNach § 50 BMG darf die Meldebehörde in besonderen Fällen Daten aus dem Melderegister weitergeben – etwa an Parteien und Wählergruppen zur Wahlwerbung, an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen sowie an Adressbuchverlage zur Erstellung von Adressverzeichnissen.
Bürgerinnen und Bürger können der Weitergabe ihrer Daten in diesen Fällen widersprechen. Der Widerspruch – auch Übermittlungssperre genannt – kann schriftlich oder persönlich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Großräschen beantragt werden.
Nach Eintragung der Übermittlungssperre werden die betreffenden Daten nicht mehr weitergegeben. Weitere Informationen im verlinkten Formular.