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B-Plan Nr. 60 Entwicklungsgebiet IFA Park Großräschen

Stadtplan Großräschen mit Kennzeichnung des B-Plan Gebietes
Stadtplan Großräschen mit Kennzeichnung des B-Plan-Gebietes

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr.60 „Entwicklungsgebiet IFA Park Großräschen“ der Stadt Großräschen

 

Beteiligung der Öffentlichkeit


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat am 01.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Entwicklungsgebiet IFA Park Großräschen“ in der Fassung vom Mai 2026 beschlossen sowie die zugehörige Begründung gebilligt. Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Grundsätzliches Ziel der Stadt ist es, am Standort die begonnene Entwicklung eines gut für die Ortsteile erreichbaren und zentral in der Kernstadt gelegenen Gesundheitsstandortes fortzuführen. Damit liegt der Fokus der geplanten Nutzungen, Angebote und baulichen Strukturen auf Praxen, Labore, Therapieeinrichtungen aber auch ergänzende gesundheitliche Dienstleistungen. Hinzu kommen begleitende Nutzungen (z.B. Wohnungen). In Vorbereitung zur Entwicklung des zentral und verkehrlich gut gelegenen Standortes des „IFA-Park“ wurde von der Stadt ein Gestaltungskonzept durch das Architekturbüro Joswig erarbeitet.

 

Mit dem Planverfahren werden die nachfolgenden spezifischen Ziele verfolgt.
 

  • Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ),

  • Standortgerechte Schaffung der Voraussetzungen für Dienstleistungs- und Wohnnutzungen

  • Schaffung einer Durchquerung des Plangebiets.

     

Der Bebauungsplan enthält folgende wesentliche Festlegungen: 
Verkehrsflächen, Mischgebiet und Maßnahmen zum Erhalt von Bäumen.

 

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird 

  • von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, 

  • vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, 

  • von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, 

  • sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB zur Überwachung (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

 

Plangebiet


Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist den als Anlage beigefügten Karten zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.60 „Entwicklungsgebiet IFA Park Großräschen“ liegt in der Flur 1 der Gemarkung Großräschen innerhalb des Siedlungszusammenhanges der Kernstadt Großräschen, nördlich an das Stadtzentrum angrenzend. Das Plangebiet liegt nordwestlich des Bahnhofes der Stadt Großräschen. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: 103 (teilw.), 104/3, 105/5, 105/6, 106 (teilw.), 111 (teilw.), 270 (teilw.), 1181, 1183.

 

Beteiligung über das Internet


Der beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit hier in der Zeit 
vom 27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 veröffentlicht.


BP_Nr60_IFA_Park-BEGRÜNDUNG

 

Nr60_IFA_Park-PLANZEICHNUNG A1

 

zusätzliche Zugangsmöglichkeit


Als Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, während des Zeitraumes der Veröffentlichung zu folgenden Zeiten

  • Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr

  • Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

im Bauamt der Stadt Großräschen
Calauer Straße 27
01983 Großräschen 
zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt.

 

Weitere Angebote zur Information


Am Auslegeort besteht während des Auslegezeitraumes zu den benannten Dienstzeiten für jedermann zusätzlich Gelegenheit zur Erörterung des Planes.

 

Abgabe von Stellungnahmen


Während der o. a. Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, bei der Gemeinde abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen  elektronisch übermittelt werden. Die Gemeinde stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit
Stellungnahmen können auch über das Planungsportal https://bb.beteiligung.diplanung.de abgegeben werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann darüber hinaus Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg, zum Beispiel schriftlich oder während der Dienstzeit bei der oben genannten Adresse der zuständigen Verwaltung zur Niederschrift abgegeben werden.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Hinweis zum Datenschutz


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der  Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)".