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Winterperiode 2026/2027

Meldung aus Großräschen
Winterperiode 2026/2027 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Winterperiode 2026/2027

Die Stadt Großräschen weist alle privaten Grundstückseigentümer, Wohnungsgesellschaften, privaten Vermieter, Firmeninhaber, Verkaufseinrichtungen sowie sonstige Anlieger an Straßen, Wegen und Plätzen darauf hin, dass die Reinigungs- und Winterdienstpflichten (Anliegerverpflichtung) gemäß der Satzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Großräschen und Ortsteilen sowie der aktuellen Änderung für die kommende Winterperiode zu beachten und einzuhalten sind.

Wichtige Hinweise für Anlieger

  • Die maschinelle Winterwartung durch die Stadt entbindet nicht von den Anliegerpflichten auf Gehwegen

  • Bei längerer Abwesenheit (z. B. Urlaub) sind die Pflichten durch Dritte (Verwandte, Nachbarn, Firma) sicherzustellen; verantwortlich bleibt der Eigentümer

  • Bei kurzfristiger Abwesenheit (z. B. Arbeitszeit) ist Schnee/Glätte unverzüglich nach Rückkehr zu beseitigen.

  • Ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Pflichten im Überblick

  • Gehwege: Bei Schnee- und Eisglätte in mindestens 1,50 m Breite räumen und mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt, Granulat) streuen; Salz nur in Ausnahmefällen (z. B. Eisregen).

  • Kein Gehweg: Einen bis zu 1,50 m breiten Streifen an der Straßenkante räumen und streuen.

  • Zeiten: Schnee/Glätte zwischen 7:00–20:00 Uhr unverzüglich beseitigen; nach 20:00 Uhr werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des Folgetages.

  • Schneelagerung: Schnee nicht auf die Straße schaufeln; Lagerung so, dass Fußgänger- und Fahrverkehr nicht behindert werden.

  • Freihalten: Einläufe, Hydranten, Absperrschieber, Rinnsteine, Zugänge zu Abfallbehältern sowie 1-m-Zugänge von der Straße zum Gehweg schneefrei halten.

Hinweis für Verkehrsteilnehmer

Eigenverantwortliches, vorausschauendes Handeln ist oberster Grundsatz. Parken am Fahrbahnrand nur dort, wo die ungehinderte Durchfahrt für Rettungsdienste und Räumfahrzeuge gewährleistet ist; andernfalls auf öffentliche Parkplätze ausweichen.