Information zur bevorstehenden Verlängerung der Jagdscheine
Mitteilung von der UJB:
Auch im kommenden Jagdjahr steht für viele Jäger die Verlängerung ihres
Jagdscheins an. Damit der Prozess weiterhin schnell und unkompliziert verläuft,
möchten wir auf einige wichtige Punkte hinweisen:
• Frühzeitige Antragstellung: Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu
gewährleisten, empfehlen wir, den Antrag zwischen Mitte Januar und Anfang
März einzureichen. Eine frühere Antragstellung ist nicht erforderlich. Die
Zustimmung zur „Abfrage Waffenbehörde“ wurde bereits mit dem letzten
Verlängerungsantrag erteilt.
• Bargeldzahlung ab 2026 nicht mehr möglich: Ab dem Jahr 2026 ist die
Zahlung per Bargeld nicht mehr möglich.
• Vollständige Unterlagen erforderlich: Die Bearbeitung des Antrags kann nur
erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
(Auflistung der Unterlagen unter dem Reiter Jagdscheinverlängerung 2026)
• Terminvereinbarung empfohlen: Um Wartezeiten vor Ort zu verkürzen, raten
wir, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Auch im kommenden Jagdjahr steht für viele Jäger die Verlängerung ihres
Jagdscheins an. Damit der Prozess weiterhin schnell und unkompliziert verläuft,
möchten wir auf einige wichtige Punkte hinweisen:
• Frühzeitige Antragstellung: Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu
gewährleisten, empfehlen wir, den Antrag zwischen Mitte Januar und Anfang
März einzureichen. Eine frühere Antragstellung ist nicht erforderlich. Die
Zustimmung zur „Abfrage Waffenbehörde“ wurde bereits mit dem letzten
Verlängerungsantrag erteilt.
• Bargeldzahlung ab 2026 nicht mehr möglich: Ab dem Jahr 2026 ist die
Zahlung per Bargeld nicht mehr möglich.
• Vollständige Unterlagen erforderlich: Die Bearbeitung des Antrags kann nur
erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
(Auflistung der Unterlagen unter dem Reiter Jagdscheinverlängerung 2026)
• Terminvereinbarung empfohlen: Um Wartezeiten vor Ort zu verkürzen, raten
wir, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Original Brief als PDF aus der Anfrage vom Jagdverband
Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins









