Information der Finanzverwaltung

Meldung aus Großräschen
Rathaus in der Seestr. 16 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Rathaus in der Seestr. 16

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat in ihrer Sitzung am 08.12.2021 mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022, veröffentlicht im Amtsblatt 06/2021  (unten),  die Anpassung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B an den derzeitigen Landesdurchschnitt beschlossen.

 

Ab dem 01.01.2022 gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A             320 v. H.
Grundsteuer B             410 v. H.

 

Die Stadt Großräschen bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der nachfolgenden Hinweise:

 

Jedem Steuerpflichtigen wird im Januar 2022 ein Steuerbescheid bekannt gegeben, aus dem die Gesamthöhe der Steuerforderung sowie die jeweiligen Zahlungstermine hervorgehen. Die 1. Fälligkeit ist der 15.02.2022.

 

Bitte denken Sie daran, die Daueraufträge bei Ihrer Bank rechtzeitig anzupassen, damit keine Zahlungsrückstände entstehen.

 

Für Abgabepflichtige, welche der Stadt Großräschen eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt haben, besteht kein Handlungsbedarf. 

 

Es ist jeder Zeit möglich, der Stadt Großräschen eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zu erteilen. Der entsprechende Vordruck ist unten hinterlegt. Gern können Sie sich auch an das Steueramt der Stadt Großräschen wenden.

 

Die Abgabepflichtigen, deren Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage (Grundsteuer-Anmeldung) berechnet wird, erhalten einen dementsprechend angepassten Bescheid sowie ein zusätzliches Erläuterungsschreiben mit separater Post.

 

gez. Robert Weidner
Kämmerer

 

SEPA Lastschriftformular

Formular zur Erteilung des SEPA Lastschriftmandates

Formular zur Änderung des Lastschriftmandates

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