Information der Finanzverwaltung
Meldung aus GroßräschenDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat in ihrer Sitzung am 08.12.2021 mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022, veröffentlicht im Amtsblatt 06/2021 (unten), die Anpassung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B an den derzeitigen Landesdurchschnitt beschlossen.
Ab dem 01.01.2022 gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A 320 v. H.
Grundsteuer B 410 v. H.
Die Stadt Großräschen bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der nachfolgenden Hinweise:
Jedem Steuerpflichtigen wird im Januar 2022 ein Steuerbescheid bekannt gegeben, aus dem die Gesamthöhe der Steuerforderung sowie die jeweiligen Zahlungstermine hervorgehen. Die 1. Fälligkeit ist der 15.02.2022.
Bitte denken Sie daran, die Daueraufträge bei Ihrer Bank rechtzeitig anzupassen, damit keine Zahlungsrückstände entstehen.
Für Abgabepflichtige, welche der Stadt Großräschen eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt haben, besteht kein Handlungsbedarf.
Es ist jeder Zeit möglich, der Stadt Großräschen eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zu erteilen. Der entsprechende Vordruck ist unten hinterlegt. Gern können Sie sich auch an das Steueramt der Stadt Großräschen wenden.
Die Abgabepflichtigen, deren Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage (Grundsteuer-Anmeldung) berechnet wird, erhalten einen dementsprechend angepassten Bescheid sowie ein zusätzliches Erläuterungsschreiben mit separater Post.
gez. Robert Weidner
Kämmerer
SEPA Lastschriftformular
Formular zur Erteilung des SEPA Lastschriftmandates