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Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2, COVID-19)

Großräschen
Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2, COVID-19)
Lupe

Aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenz gilt Maskenpflicht (medizinische Masken oder FFP2 Masken) in allen Verwaltungsgebäuden.

 

Die Pflicht zum Tragen der medizinischen Masken gilt auch im:

- Einzelhandel

- bei Körpernahen Dienstleistungen (z.B. Fußpflege)

- im ÖPNV inkl. Haltestellen

- in Arbeits- und Betriebsstätten sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden

 

Termine nur nach telefonischer Vorabsprache.

 

Das Kabinett hat  über das weitere Vorgehen in Schule und Kita nach den Osterferien und die dafür notwendigen Änderungen in der Eindämmungsverordnung beraten. 

 

Die Teststrategie wird angepasst: Mit dem Schulstart nach den Osterferien stehen für alle Schülerinnen und Schüler ausreichend Tests zur Verfügung, so dass zwei Mal wöchentlich getestet werden kann. Ab Montag, 19. April, soll das Testen dann zwei Mal wöchentlich verpflichtend sein, d.h., die Durchführung der Tests ist die Voraussetzung, um die Schulen betreten und am Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht teilnehmen zu können.

 

Die wichtigsten Punkte im Einzelnen:

 

Der Unterricht an den weiterführenden Schulen erfolgt ab dem 12. April im Distanzunterricht. Davon ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die Schülerinnen und Schüler im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs sowie die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Diese verbleiben im Wechselmodell.

 

Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 in den Grundschulen erfolgt wie vor den Ferien im Wechselmodell.

 

Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt zunächst aufgehoben.

 

Die Durchführung von Prüfungen an den Schulen, schulische Testverfahren und Prüfungen nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen von Schulen bleiben zugelassen.

 

Nachdem das Personal an Kitas und Schulen bereits seit Monaten die Möglichkeit hat, sich anlasslos testen zu lassen, sollen nun auch Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich getestet in die Schule kommen. Ausreichend Tests sind in den Ferien an die Schulen ausgeliefert worden. Die Tests werden in der Regel – wie vor den Ferien vereinbart – in den Familien durchgeführt.

 

Ab Montag, 19. April, gilt die Testpflicht. Das heißt: Ab dem 19. April ist die Durchführung der Tests Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht/Wechselunterricht.

 

An volljährige Jugendliche können die Tests zur Durchführung direkt ausgehändigt werden. Eltern und Erziehungsberechtigte können für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Selbsttests abholen oder der Schule erlauben, diese den Kindern mitzugeben.

 

Schülerinnen und Schüler, die nicht zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen, werden automatisch im Distanzunterricht beschult. Der Nachweis bei Selbsttests kann über ein von den Eltern bzw. den volljährigen Schülern ausgefülltes Formular erbracht werden. Dieses wird den Schulen/Familien zeitnah zur Verfügung gestellt.

 

Kindertagesbetreuung

Die Kitas bleiben geöffnet. Er wird erneut an die Eltern appelliert, zur Reduzierung der Kontakte ihre Kinder nach Möglichkeit selbst zu betreuen. Die Teststrategie an Kitas wird durch den Einsatz von Selbsttests für Kinder ergänzt. Diese sind nicht verpflichtend. Für die Teststrategie der Kitas werden zur Unterstützung der Träger durch das Land Selbsttests bestellt und zur Verfügung gestellt.

 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

Staatskanzlei Brandenburg
Aktuelle Presse- und Informationsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Chef vom Dienst
Tel.: (0331) 866 - 1251, -1356, -1359
Fax: (0331) 866 - 1416


Mail: 
Internet: www.brandenburg.de

 

 
+++ Verhalten nach positivem Testergebnis des Schnell- oder Selbsttests / Allgemeinverfügung Quarantäne angepasst +++
 
Das Ergebnis des Schnelltests ist positiv: Wie verhalte ich mich richtig? Ab wann beginnt, wann endet der Quarantänezeitraum? Momentan erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons hierzu zahlreiche Fragen.
 
Antworten hierauf gibt die aktuelle 3. Allgemeinverfügung Quarantäne des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Für den Fall des Kontakts zu einer positiv getesteten Person, typischer Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion oder eines positiven Testergebnisses, sind die in dieser Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises verpflichtend einzuhalten.
 
Die aktuell angepasste Allgemeinverfügung trat am 31. März in Kraft und gilt bis einschließlich 30. April. Einzusehen ist sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung, hier steht zudem eine Infografik zur Verfügung. Das richtige Verhalten für Kontaktpersonen, Personen mit Krankheitssymptomen und positiv getestete Personen ist in dieser Übersicht dargestellt.
 
So sollten positiv getestete Personen sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben sowie das Gesundheitsamt informieren. Dabei sind die Kontaktdaten, die Art der Testung (PCR- oder Antigen-Schnelltest/-Selbsttest) und das Test-Datum mitzuteilen. Beruht das positive Testergebnis auf einem Antigen-Schnelltest/-Selbsttest, ist zudem durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin ein PCR-Test zur Bestätigung vorzunehmen. Ausschließlich zur Durchführung der Testung oder in Notfallsituationen darf die Wohnung verlassen werden. Der Quarantänezeitraum endet 14 Tage nach Symptombeginn sowie Symptomfreiheit für mindestens 48 Stunden gemäß ärztlicher Beurteilung. Die Entscheidung über die Notwendigkeit eines weiteren Tests zum Ende des Zeitraumes trifft das Gesundheitsamt.
 
Ab sofort besteht für Betroffene nun auch die Möglichkeit, über das Kontaktformular „Quarantäne“ auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de die Bescheinigung über das Testergebnis, welches von der Teststelle ausgehändigt wird, hochzuladen und somit dem Gesundheitsamt direkt zukommen lassen.

 

Fallzahlen im Landkreis

 

Landkreis OSL
Neufälle im 24h-Vergleich 9
bestätigte Fälle 6.367
aktuelle Fälle 328
davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung

21

(Stand 07.04.)

Genesene 5.785
Sterbefälle 254
in Quarantäne

799

(Stand: 07.04.)

7-Tage-Inzidenz 122,52

Stand: 07.04.2021

 

Der Interministerielle Koordinierungsstab „Corona“ hat ein sogenanntes Dashboard für das Land Brandenburg online geschaltet, auf dem täglich aktualisiert die relevanten Corona-Daten übersichtlich mit Diagrammen und Grafiken dargestellt werden. Das Corona-Dashboard ist mit diesem Link direkt erreichbar: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

 

Entwicklung 7-Tage-Inzidenz

 

7-Tage-Inzidenz Landkreis Oberspreewald-Lausitz_ 07.04.2021

Stand 07.04.2021

 

Übersicht zu den nachgewiesenen laborbestätigten Fallzahlen der Kommunen im Landkreis OSL:

 

Kommune

Aktive Fälle

Genesene

Verstorbene

Amt Altdöbern

24

359

9

Amt Ortrand

34

518

17

Amt Ruhland

10

533

28

Gemeinde Schipkau

23

299

12

Stadt Calau

21

346

18

Stadt Großräschen

10

368

20

Stadt Lauchhammer

44

773

39

Stadt Lübbenau

52

710

34

Stadt Schwarzheide

17

326

14

Stadt Senftenberg

64

1241

57

Stadt Vetschau

33

306

6

Stand: 07.04.2021

 

(Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des MSGIV und derer des Landkreises OSL zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen.)

 

Was gilt aktuell im Landkreis

 

Öffentliche Bekanntmachung 
des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über die Anordnung von Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens des Coronavirus SARS-CoV-2 gem. § 26 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV 

 

Der Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gibt gem. § 26 Abs. 2 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 6. März 2021 (GVBl.II/21, [Nr. 24]) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 19. März 2021 (GVBl.II/21, [Nr. 28]) bekannt, dass im Landkreis Oberspreewald-Lausitz innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ mehr als 100 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für mindestens drei Tage ununterbrochen vorliegen und am 22. März die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschritten wurde (i.E.: 22.03.2021: 203,0; 21.03.2021: 197,5; 20.03.2021: 172,8). 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Überschreitung folgende Rechtsfolgen gem. § 26 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV eintreten: 

 

  1. abweichend von § 4 Absatz 1 Halbsatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
  2. abweichend von § 7 Absatz 1 Halbsatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
  3. abweichend von § 7 Absatz 5 Halbsatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
  4. abweichend von § 8 Absatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV unterliegen alle nicht in § 8 Absatz 2 Satz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels einer Schließungsanordnung,
  5. abweichend von § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 der 7. SARS-CoV-2-EindV ist der Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig,
  6. abweichend von § 23 Absatz 1 der 7. SARS-CoV-2-EindV sind Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Gem. § 26 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV gelten die Schutzmaßnahmen ab dem Tag nach der Bekanntgabe für die Dauer von mindestens 14 Tagen. 

Senftenberg, den 22.03.2021 

Gez. 

Sigurd Heinze 

Landrat 

 

Hier finden Sie alle Allgemeinverfügungen und Verordnungen, die vom Landkreis und vom Land erlassen wurden.

Diese Verordnungen gelten aktuell:

 

Gültig bis 18.04.2021:

  • 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg (vom 06.03.2021 geändert am 30.03.2021)
  • Allgemeine Begründung - 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg
  • Anlage (Bußgeldkatalog) - 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg

 

>>> Anhaltend hohe Inzidenz über 100 – Rücknahme von Lockerungen in Oberspreewald-Lausitz ab Dienstag, 23. März 2021. (Zur vollständigen Pressemitteilung gelangen Sie hier.)

 

Verlängert bis 18.04.2021:

  • Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung, 03.02.202, zuletzt geändert 30.03.2021) - 

 

Zusätzlich zu den Verordnungen des Landes Brandenburg gilt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz:

Verlängert bis 30.04.2021:

 

  • 3. Allgemeinverfügung Quarantäne (26.02.2021)
  • 1. Änderung der 3. Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von  positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)  getesteten Personen (3. Allgemeinverfügung Quarantäne) 

 

 

Weiteres:

  • Infektions- und Arbeitsschutz in Kindertageseinrichtungen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19 (Rahmenhygienplan Kita)

 

 

Rückwirkend zum 8. März 2021 trat die veränderte Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft. Asymptomatische Personen haben im Rahmen der neu aufgenommenen sogenannten „Bürgertestungen“ mindestens einmal wöchentlich Anspruch auf die Durchführung eines PoC-Antigen-Schnelltests.

 

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden ab sofort an folgenden Standorten im Kreisgebiet für Bürgerinnen und Bürger die Inanspruchnahme eines kostenlosen Antigen-Schnelltest angeboten:

 

Großräschen DRK Seniorenwohnpark 

 

Link zur Test-Voranmeldung

 

Senftenberg

 

Corona-Teststelle Klinikum Niederlausitz in Senftenberg

Wer einen Corona-Test benötigt und wohnhaft im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist, kann seit Mitte März in der Teststelle des Landkreises OSL einen kostenlosen Schnelltest durchführen lassen. Dazu wurde in der Calauer Straße 3 in 01968 Senftenberg ein Zelt installiert. Dieses ist montags bis freitags in der Zeit von 07:00 bis 15:00 Uhr geöffnet (Änderungen und kurzfristige Anpassungen vorbehalten).

Der Test wird von Mitarbeitern des Klinikums Niederlausitz durchgeführt. Bringen Sie bitte Ihre Krankenkassenkarte sowie Ihren Personalausweis mit. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, es kann ggf. zu Wartezeiten kommen.

 

Altdöbern

 

Teststelle AWO Heilpädagogische Wohnstätte "Haus am See"

Der Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Brandenburg Süd e.V. wird ab Freitag, 19.03.2021, kostenfreie Antigen-Schnelltests in der AWO Heilpädagogische Wohnstätte „Haus am See“ (Jauersche Straße 91) in Altdöbern anbieten.

 

Hinweise:

Das Testangebot ist jeweils am Montag zwischen 15:00 – 17:00 Uhr sowie jeweils am Freitag zwischen 12:00 – 14:00 Uhr möglich.

 

Für die Terminbuchung ist eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 035434781 notwendig.

 

Calau

 

Der DRK Kreisverband Calau e.V. wird beginnend ab Donnerstag, den 25.03.2021, Testungen in der Stadthalle Calau (Lindenstraße 18) nach telefonischer Vorabsprache an anbieten.

 

Die Terminvergabe startet ab Montag, den 22.03.2021.

Terminvergaben erfolgen telefonisch unter der Telefonnummer 03541 895618 von Montag bis Freitag zwischen 10:00 – 12:00 Uhr.

 

Die Testungen werden jeweils am Montag zwischen 13:00 – 18:00 Uhr sowie am Donnerstag zwischen 11:00 – 16:00 durchgeführt.

 

 

 

 

Kinderbetreuung

Formulare zur Notkinderbetreuung finden Sie am Ende der Seite.

 

Informationen zur Schutzimpfung

Wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Nationalen COVID-19-Impfstrategie: Mit der Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 31. März 2021 können nun endlich auch Hausärztinnen und -ärzte die Corona-Schutzimpfung in ihren Praxen als Regelimpfung durchführen. In dieser Woche beteiligen sich landesweit rund 850 Hausarztpraxen an den Impfungen. Aufgrund der weiterhin begrenzten Impfstoffkapazitäten erhalten die Praxen vom Bund nur zwei Drittel der Dosen, die sie individuell für diese Woche bestellt hatten. Bei einer vorgegebenen maximalen Bestellmenge von 54 Impfdosen sind dies 36. Geimpft werden Patienten der beteiligten Praxen, die die Voraussetzungen der geltenden Impfverordnung zur Priorisierung erfüllen.

Mit dem Pilotprojekt „Impfungen in Arztpraxen“ der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) starteten im Land Brandenburg bereits Anfang März die ersten Arztpraxen mit den Corona-Impfungen. Aktuell können 217 Praxen im Rahmen des Modellprojekts Impfstoff über das Land beziehen. Zum Start der Routine-Verimpfung waren Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und MUDr./ČS Peter Noack, Vorsitzender des KVBB-Vorstandes, heute in der Hausarztpraxis von Dipl. Med. Astrid und Kristin Tributh in Potsdam.

 

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Unser Ziel ist es, möglichst vielen Menschen den Corona-Impfstoff möglichst leicht zugänglich zu machen. Dafür haben wir zunächst ein Netz aus Impfzentren, Mobilen Impfteams und Kommunalen Impfstellen aufgebaut. Sie alle haben hervorragende Arbeit geleistet und leisten sie nach wie vor. Ich freue mich, dass wir mit den Regelimpfungen in den Haus- und Facharztpraxen nun eine weitere wichtige Säule haben. Nicht nur die kurzen Wege sind für eine hohe Impfbereitschaft von großem Vorteil. Die Ärztinnen und Ärzte kennen ihre Patientinnen und Patienten auch am besten. Jetzt kommt es darauf an, dass die Arztpraxen schnell deutlich mehr Impfstoffdosen bestellen können."

 

KVBB-Vorsitzender MUDr./ČS Noack: „Wir haben uns bereits seit November intensiv dafür eingesetzt, dass die Corona-Impfungen in die Arztpraxen kommen. Die Kolleginnen und Kollegen wollen impfen. Das zeigt das große Engagement der Hausärzte, die in dieser kurzen Woche bereits mit den Impfungen starten und dafür ihre Praxisorganisation und -abläufe entsprechend anpassen. Ich bin überzeugt davon, dass die Zahl der Praxen deutlich steigen wird, wenn endlich mehr Impfstoff für uns Vertragsärzte zur Verfügung gestellt wird. Deshalb ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, den Übergang der Impfungen von den Impfzentren in die Arztpraxen geordnet zu gestalten.“

 

Auch für die Hausarztpraxen gilt generell die festgelegte Prioritäten-Reihenfolge. Eine zentrale Einladung für die Patienten gibt es nicht. Die Vergabe der Impftermine – telefonisch oder online - obliegt den Praxen. Viele Praxen sprechen ihre Patienten direkt an und vereinbaren Termine für die Sprechstunde oder auch bei Hausbesuchen.  

 

(Quelle: PM Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 07.04.2021)

 

Notwendige Dokumente für Corona-Impfung in Senftenberg

Das Impfteam des Klinikums Niederlausitz hat im Monat März insgesamt rund 4.500 Menschen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz gegen Corona geimpft. Um Verzögerungen bei den Impfterminen zu vermeiden, müssen die Impflinge ab dem 6. April 2021 die notwendigen Dokumente ausgedruckt und vorausgefüllt mit in die Impfstelle bringen.

 

Dabei handelt es sich um die Einwilligung zur Datenübermittlung, um das Aufklärungsblatt zur Schutzimpfung mit einem Vektor- oder mRNA-Impfstoff und den Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung mit Vektor- oder mRNA-Impfstoff. Die Dokumente können unter www.klinikum-niederlausitz.de/impfstelle im PDF-Format heruntergeladen werden und liegen auch ausgedruckt in Eingangsbereich der Impfstelle in der Calauer Str. 3 zum Mitnehmen aus. Eine Impfung kann entsprechend der geltenden Bestimmungen nach der ärztlichen Aufklärung in der Impfstelle nur durchgeführt werden, wenn diese Dokumente ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.

 

„Wir schützen mit den Impfungen im Fünf-Minuten-Takt betagte und vorerkrankte Menschen sowie Lehrer und Erzieher aus der Region vor Corona. Die dritte Welle wird stärker, beim Impftempo zählt jeder Tag. Verzögerungen müssen wir vermeiden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Impflinge nicht beim Ausfüllen der Formulare unterstützen können“, informiert Dr. Thomas Buthut, Leiter des Impfteams des Klinikums Niederlausitz.

 

Für den Impftermin müssen zudem Krankenkarte, Impfausweis und Personalausweis bereitgehalten werden. Impfberechtigte unter 65 mit Vorerkrankungen benötigen ein ärztliches Attest mit Bestätigung der Impfberechtigung. Wenn die Impfberechtigung an die Ausübung eines bestimmten Berufes gebunden ist, muss die Arbeitgeberbescheinigung für den Nachweis zum Impftermin vorliegen. Das Dokument steht ebenfalls unter www.klinikum-niederlausitz.de/impfstelle zum Download zur Verfügung.

 

 

Alle Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Brandenburg finden Sie unter brandenburg-impft.de

  • Brandenburg impft: Aktuelles
  • Brandenburg impft: Häufig gestellte Fragen
  • Brandenburg impft: Terminvergabe
  • Brandenburg impft: Impfzentren
  • Brandenburg impft: Mobile Impfteams

 


 

Corona-Impfstelle Senftenberg

 

Personen, die entsprechend der Vorgaben des Landes Brandenburg Anspruch auf eine Impfung gegen COVID-19 haben und im Landkreis OSL leben oder arbeiten, können wochentags unter der Telefonnummer 03573 75-3880 zwischen 7:30 und 17:00 Uhr Termine für die Impfungen in Senftenberg vereinbaren. Mehr Informationen zum Ablauf der Impfung unter www.klinikum-niederlausitz.de/impfstelle. Aufgrund der hohen Nachfrage kommt es aktuell zu Wartezeiten bei der Erreichbarkeit der Hotline. Eine Impfung ist nur nach telefonischer Terminvergabe möglich. Impfberechtigte sollen keinesfalls direkt zur Impfstelle kommen. Vor Ort werden keine Termine vergeben, das Betreten der Impfstelle ist nur nach vorheriger Anmeldung gestattet.

 

> zur vollständigen Pressemitteilung des Klinikums Niederlausitz


 

Corona-Impfung für Schulpersonal aus dem Landkreis OSL

 

Lehrer und weitere für das Land Brandenburg in der Primarstufe sowie in Förderschulen tätigen Personen, die entsprechend der Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (Details zu den Vorgaben hier) Anspruch auf eine Impfung gegen Covid-19 haben und im Landkreis OSL tätig sind, können sich ab Donnerstag, den 4. März, in der Impfstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Senftenberg (Calauer Str. 3) nach vorheriger Terminvereinbarung gegen Covid-19 impfen lassen. Die Impfstelle wird vom Klinikum Niederlausitz betrieben.

 

Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung und Terminvergabe: www.klinikum-niederlausitz.de/impfstelle

 

 

 

Bild zur Meldung: Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2, COVID-19)

Weitere Informationen:
Downloads
Antrag Verdienstausfallentschädigung Selbstständige
Antrag Verdienstausfallentschädigung Arbeitnehmer
Merkblatt Verdienstausfallentschädigung
Antrag auf Negativbescheinigung
Formular Nachweis Betreungsmöglichkeiten
FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ – Dritte Phase (von November 2020 bis Juni 2021)
Übersicht Corona-Wirtschaftshilfen
Antrag auf Notbetreuung im Hort ab 15.02.2021 Alleinerziehende
Antrag auf Notbetreuung im Hort ab 15.02.2021 kritische Infrastrukturen
1. Änderung zur 3 Allgemeinverfügung Quarantäne
 
Links
Internetseite Land Brandenburg
Informationen Land Brandenburg für Arbeitnehmer und Unternehmen
Internetseite Landkreis OSL
Informationen der IHK für Unternehmen
#Corona-Wirtschaftshilfen Aktuell befinden sich viele Branchen nach wie vor Corona-bedingt in einer Ausnahmesituation. Der Bund stellt deshalb aktuell ein weiteres Paket an Hilfsangeboten zur Verfügung. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet Ihnen zu allen Förderprogrammen, auch zur Überbrückungshilfe II, Hilfe und Unterstützung an. Überbrückungshilfe II auch über die Hotline des Bundes: 030 52685087. #Überbrückungshilfe #Brandenburg
Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung, 03.02.2021)
 
Mehr über
Stadt Großräschen
 
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