Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2, COVID-19) mit Formularen
Aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenz gilt Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden.
Termine nur nach telefonischer Vorabsprache.
Fallzahlen im Landkreis und in Großräschen
Fallzahlen Landkreis OSL:
Landkreis | OSL |
Neufälle im 24h-Vergleich | +38 |
bestätigte Fälle | 4.476 |
aktuelle Fälle | 618 |
davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung |
35 |
Genesene | 3.692 |
Sterbefälle | 166 |
in Quarantäne |
1.131 |
7-Tage-Inzidenz | 224,92 |
Stand: 20.01.2021
Der Interministerielle Koordinierungsstab „Corona“ hat ein sogenanntes Dashboard für das Land Brandenburg online geschaltet, auf dem täglich aktualisiert die relevanten Corona-Daten übersichtlich mit Diagrammen und Grafiken dargestellt werden. Das Corona-Dashboard ist mit diesem Link direkt erreichbar: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Übersicht zu den nachgewiesenen laborbestätigten Fallzahlen der Kommunen im Landkreis OSL:
Kommune |
Aktive Fälle |
Genesene |
Verstorbene |
Amt Altdöbern |
27 |
251 |
5 |
Amt Ortrand |
61 |
236 |
10 |
Amt Ruhland |
59 |
354 |
24 |
Gemeinde Schipkau |
29 |
227 |
9 |
Stadt Calau |
38 |
191 |
13 |
Stadt Großräschen |
44 |
263 |
19 |
Stadt Lauchhammer |
82 |
541 |
28 |
Stadt Lübbenau |
155 |
292 |
11 |
Stadt Schwarzheide |
42 |
182 |
9 |
Stadt Senftenberg |
140 |
855 |
36 |
Stadt Vetschau |
41 |
177 |
2 |
Stand: 20.01.2021
(Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des MSGIV und derer des Landkreises OSL zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen.)
Was gilt im Landkreis OSL
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz verlängert mit der 3. Allgemeinverfügung seine zusätzlichen Schutzmaßnahmen – mit geringen Anpassungen - über den 15. Januar hinaus bis zum 31. Januar 2021. Hauptgrund für die erneute Verlängerung der Maßnahmen liegt in der sich weiterhin als prekär darstellenden Infektionslage im Landkreis.
Damit gelten auch in den nächsten zwei Wochen weiterhin in einzelnen Punkten schärfere Corona-Schutzmaßnahmen als das Land Brandenburg sie in seiner aktuellen Eindämmungsverordnung vom 8. Januar vorsieht.
Mit der Allgemeinverfügung wird u.a. die nächtliche Ausgangsbeschränkung der bisherigen Eindämmungsverordnung des Landes fortgeführt.
Die Kindertagesbetreuung findet weiterhin nur als Notbetreuung statt. Der Präsenzunterricht bleibt – auch an der Volkshochschule, den Musikschulen und Angeboten der Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung, Weiterbildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbarer Angebote - weiter untersagt. Ausnahmen gelten für schulische Abschlussklassen und Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr.
Neben den Schutzmaßnahmen des Landkreises aus der Allgemeinverfügung gelten die übrigen Bestimmungen der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes fort.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kostenfreien Corona-Hotline als Ansprechpartner bereit: 0800 870 1100, Mo-Fr 8-16 Uhr, Sa-So 10-14 Uhr.
Am Ende der Seite sind gültige Allgemeinverfügungen des Landes Brandenburg und des Landkreises verlinkt.
Kinderbetreuung
Formulare zur Notkinderbetreuung finden Sie am Ende der Seite.
Regelung des Landkreises zur Zahlung von Elternbeiträgen
Der Landkreis OSL reagiert auf die anhaltende kritische Fallzahlentwicklung und verlängert mit der 3. Allgemeinverfügung seine Schutzmaßnahmen bis zum 31. Januar 2021. Somit bleibt die Kindertagesbetreuung (mit Ausnahme der Notbetreuung) im Landkreis weiterhin untersagt.
Eltern, die aufgrund des Verbotes des Betriebes der Kindertagesbetreuung im Monat Januar den gesamten Monat über keine Leistung in Anspruch nehmen können, müssen für diesen Monat keinen Elternbeitrag zahlen.
Die öffentlichen und freien Träger der Einrichtungen setzen die Beitragszahlung für den Monat Januar entsprechend aus. Hierauf verständigte sich die Kreisverwaltung in einer Beratung mit den Städten, Ämtern und Gemeinden des Landkreises. Bei Fragen steht die Stadt Großräschen als Ansprechpartner bereit.
Presseinformation des Landkreises zur Verlängerung der Schutzmaßnahmen mit aktuellen Regelungen
Kindertagesbetreuung
Die Kindertagesbetreuung in OSL bleibt (bis auf die Notbetreuung) bis 31. Januar weiter untersagt.
Notbetreuung / Berufsgruppen kritischer Infrastruktur
Für den Anspruch auf Notbetreuung in Schulen (Horten) und Kindertageseinrichtungen gelten weiterhin die in der bisherigen Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 aufgeführten Berufsgruppen der kritischen Infrastrukturbereiche. Neu hinzu kommt die Steuerrechtspflege.
Die anspruchsberechtigten Berufsgruppen sind auf dem Antragsformular für Notbetreuung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz ersichtlich (unten)
Die Regelung aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg für die Alleinerziehenden ab 18. Januar findet im Landkreis keine Anwendung.
Präsenzunterricht weiter untersagt / neu in OSL: Ausnahme für Abschlussklassen
Der Präsenzunterricht ist mittlerweile auch durch das Land Brandenburg weitestgehend untersagt. Ausgenommen hiervon sind u.a. Abschlussklassen (Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, OSZ sowie Schulen des 2. Bildungsweges.)
Abschlussklassen können mit der aktuellen Allgemeinverfügung auch im Landkreis OSL ab Montag, dem 18. Januar, in reduzierter Klassenstärke am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Unterrichtsausgestaltung für die Abschlussklassen regeln die Einrichtungen in ihrer eigenen Zuständigkeit.
In OSL bleibt abweichend vom Land zusätzlich auch der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie an der Volkshochschule und Musikschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft weiterhin untersagt. Entsprechendes gilt für Angebote der Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung, Weiterbildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbare Angebote. Die Untersagung gilt nicht für die Prüfungsvorbereitung und Abnahme der Prüfungen für berufliche Abschlüsse im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsganges.
Fortführung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung
Der Landkreis OSL führt die mit der aktuellen Eindämmungsverordnung abgeschaffte nächtliche Ausgangsbeschränkung des Landes fort.
In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in den Fällen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 und 12 der 4. Eindämmungsverordnung des Landes sowie in weiteren vergleichbar gewichtigen Ausnahmefällen zulässig. Somit gelten in OSL in dieser Zeit unter anderen das Ausüben von Sport und die Bewegung an der frischen Luft nicht als triftiger Grund zum Aufenthalt im öffentlichen Raum.
Versammlungen und Veranstaltungen
Versammlungen bleiben im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufgrund der Überschreitung des Grenzwertes von kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen weiterhin untersagt.
Hochzeiten und Bestattungen dürfen weiterhin nur im engsten Familienkreis stattfinden, wobei auch bei der Durchführung unter freiem Himmel die Anzahl der beteiligten Angehörigen 10 Personen nicht überschreiten darf.
Alle weiteren Veranstaltungen im Sinne der §§ 6 und 7 Abs. 1 und 2 der 4. SARS-CoV-2-EindV bleiben untersagt. Dies gilt weiterhin auch für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen.
Busse verkehren ab 18. Januar wieder regulär
Ab Montag, 18. Januar 2021, verkehren die Busse im Landkreis OSL auf den Regionallinien wieder nach dem regulären Schulfahrplan. Der Wochenendverkehr, der zuletzt ausgesetzt war, wird ab dem 23. Januar wieder angeboten.
Hintergrund ist die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes für Abschlussklassen.
In den Verkehrsmitteln des ÖPNV gilt auch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Dies gilt sowohl in allen Linienbussen, an allen Bushaltestellen und bei der Nutzung gebuchter RufBus-Fahrten. (03531 650010)
Der Einstieg der Fahrgäste in die Busse erfolgt über die Tür im hinteren Fahrzeugbereich. Der Fahrscheinverkauf in den Bussen ist weiterhin nicht möglich. Die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH (VGOSL) weist darauf hin, dass für die Fahrten dennoch ein gültiger Fahrschein benötigt wird.
Tickets können über die Handyticket-Apps des VBB, bei der VGOSL (Roßkaupe 6, 01968 Senftenberg; ab 18. Januar) und über Fahrscheinautomaten bezogen werden. Fahrgäste sollten beachten, dass an den Automaten keine 4-Fahrten-Karten sowie die Sondertarife der Stadt Senftenberg erworben werden können.
Die Kaufabwicklung ist zudem auch telefonisch möglich:
Montag bis Donnerstag 8 - 15 Uhr sowie Freitag 8 - 14 Uhr, Telefon: 03573 6652-0.
Diese und weitere Informationen können auf der Homepage www.vgosl.de/Aktuelles eingesehen bzw. telefonisch unter 03573 6652-37 erfragt werden.
Hinweise zu Bestattungen
Hierbei gilt: Personen, welche im Zusammenhang mit einer COVID-19 Erkrankung verstorben sind, sind nicht anders zu behandeln als Verstorbene in Assoziation mit dem Influenzavirus. Das Robert-Koch-Institut hat für den Umgang mit Verstorbenen seit dem Frühjahr Informationen bereitgestellt, welche unter dem Link https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Verstorbene.html eingesehen werden können. Darüber hinaus gelten im Land Brandenburg und dem Landkreis Oberspreewald Lausitz keine weiteren Maßnahmen, so dass auch weiter Erdbestattungen vorgenommen werden können.
Derzeit mehren sich Anfragen von Bestattern, zumeist mit Blick auf eventuell erforderliche besondere Maßnahmen bei Erdbeisetzungen von an COVID-19 verstorbenen Personen.
Land erlässt neue Quarantäneverordnung
Gemeinsam gegen Corona: Kabinett beschließt neue Quarantäneverordnung mit Testpflicht für Einreisende und Reiserückkehrer
Einreisende und Reiserückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten müssen sich ab sofort auf das Coronavirus testen lassen. Dazu gehört auch Brandenburgs Nachbarland Polen. Das ist die wesentliche Änderung der Quarantäneverordnung, die das Kabinett heute beschlossen hat. Die neue Verordnung tritt am morgigen Mittwoch, 13.01.2021, in Kraft und gilt zunächst bis Ende des Monats. Die Testpflicht ergänzt dabei die zehntägige Quarantäne, die Einreisende und Reiserückkehrer weiterhin nach ihrer Ankunft in Deutschland einzuhalten haben. Ausnahmen bestehen jedoch z. B. für berufsbedingte Grenzpendler oder den Besuch von engen Familienangehörigen.
Die neue Quarantäneverordnung legt fest, dass sich Einreisende höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise auf das Coronavirus testen lassen müssen. Das Testergebnis muss dabei in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen und ist bis zum Ende der zehntägigen Quarantänepflicht aufzubewahren. Frühestens nach fünf Tagen können sich Betroffene mit einem negativen Corona-Testergebnis von der Quarantänepflicht befreien lassen.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Es ist wichtig, die Verbreitung des Corona-Virus und vor allem der neuartigen Mutationen zu bremsen. Deshalb ist ab morgen die Einreise aus Risikogebieten nur mit frischem Negativ-Test in der Tasche möglich. Diese Regelung gilt bundesweit. Mit der generellen Testpflicht vor Einreise und der Pflicht zur Registrierung hoffen wir, die unkontrollierte Einschleppung aus dem Ausland stoppen zu können. Die bisherigen Ausnahmen, z.B. für Durchreisende, gelten aber weiterhin.“
Keine Änderungen gab es bei den Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Diese gelten weiter zum Beispiel für Berufspendler, für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Arztbesuche sowie für Besuche von Verwandten ersten Grades oder Lebenspartnern. Der „kleine Grenzverkehr“ etwa für Einkäufe in Polen führt weiterhin zu einer Quarantänepflicht. Ebenso bleibt die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung bestehen.
Informationen des Landkreises zur Corona-Schutzimpfung
+++ Corona-Schutzimpfung: Antworten auf Fragen unter 116 117 +++
Aktuell erreichen die Kreisverwaltung als auch die Verwaltungen der Kommunen vermehrt Anfragen rund um das Thema Vergabe von Impfterminen.
Hierfür sind die Verwaltungen jedoch nicht der richtige Ansprechpartner. Termine für eine COVID-19 Impfung in einem Impfzentrum werden in Brandenburg ausschließlich unter der Rufnummer 116 117 vergeben – und aktuell nur für die priorisierten Personengruppen.
Eine Terminvergabe ist derzeit für die Impfzentren Potsdam, Cottbus und Schönefeld möglich. In der zweiten Stufe sollen in Brandenburg zeitnah neun weitere Impfzentren errichtet werden.
Impfungen werden in Brandenburg auf drei Wegen angeboten: In Krankenhäusern wird das dortige Personal geimpft. Mobile Impfteams impfen in stationären Pflegeeinrichtungen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegepersonal. In Impfzentren werden über 80-Jährige sowie alle anderen impfberechtigten Personen geimpft.
Aktuell stehen laut dem Land Brandenburg nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung. Daher können nicht alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, die das wünschen, sofort geimpft werden. Vorrang haben zunächst besonders gefährdete Menschen.
Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg werden auf dieser Internetseite veröffentlicht: www.brandenburg-impft.de.
Foto: Brandenburgviewer - Darstellung des Landkreises OSL mit 15 km Radius