Hinweise des Steueramtes zur Hundesteuer.
Großräschen
Die Hundesteuer 2018 ist sowohl im Stadtgebiet als auch in den jeweiligen Ortsteilen gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben, so dass auch in diesem Kalenderjahr auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden verzichtet wurde.
Für alle Steuerpflichtigen, deren Anzahl der gehaltenen Hunde sich nicht verändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) die Hundesteuer für 2018 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2016 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Hundesteuer 2018 wird gemäß der Dauerbescheide vom 4. Januar 2016 bzw. der zu einem späteren Zeitpunkt erteilten Bescheide als Jahresbetrag am 15. August 2018 fällig.
Foto: Hundetoilette in der Grünen Mitte