Friedhofsunterhaltungsgebühr zum 31.03.2021 fällig

Meldung aus Großräschen
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Bild zur Meldung: Friedhof in Freienhufen

Amtliche Bekanntmachung der Festsetzung zur Friedhofsunterhaltungsgebühr 2021

 

Die Friedhofsunterhaltungsgebühr 2021 ist im Stadtgebiet und in den Ortsteilen Freienhufen, Saalhausen, Barzig, Allmosen und Woschkow gegenüber den Vorjahren unverändert geblieben, so dass auch in diesem Jahr auf die Erteilung von Friedhofsunterhaltungsgebührenbescheiden verzichtet wird.

 

Für alle diejenigen Gebührenpflichtigen, deren Anzahl der Grabstätten sich nicht verändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) die Friedhofsgebühr für 2021 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2012 bzw. für den Ortsteil Barzig, zuletzt für das Kalenderjahr 2017 veranlagten Höhe festgesetzt.

 

Die Friedhofsunterhaltungsgebühr 2021 wird gemäß der Jahresanfangsbescheide vom 01.03.2012 und der Jahresanfangsbescheide des Ortsteiles Barzig vom 12.01.2017 bzw. der zu einem späteren Zeitpunkt erteilten Bescheide als Jahresbetrag am 31.03.2021 fällig.

 

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Gebührenbescheide treten für die Gebührenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre an diesem Tage ein schriftlicher Gebührenbescheid zugegangen.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Gebührenfestsetzung kann innerhalb von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt Großräschen – Der Bürgermeister -, Seestraße 16, 01983 Großräschen angefochten werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

 

Großräschen, den 08.12.202

gez.
Thomas Zenker
Bürgermeister 

 

Veröffentlicht im Amtsblatt 07/2020